Die Ausbildung


Inhalte & Aufbau von Theorie & Praxis.

Theorieausbildung:


Die erforderlichen Theorie - Pflichtstunden sind für jede Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind z. B. 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschrieben. Intensiv- und Ferienkurse sind jederzeit möglich! Bei Bedarf bitte anrufen oder mailen.


Beantragte Fahrerlaubnis Vorhandene Fahrerlaubnis Grundunterricht Klassenspez. Unterricht Doppelstunden Gesamt
AM nein 12 2 14
A1, A2, A nein 12 4 16
A1, A2, A ja 6 4 10
B nein 12 2 14
B ja 6 2 8
L nein 12 2 14
T nein 12 6 18
C1 ja (B) 6 6 12
C ja (B) 6 10 16
C + CE
(gemeinsam)
ja (B) 0 4
(zusätzlich)
0

Praxisausbildung (PKW):


Klasse Schulungen auf Bundes- & Landstraßen Schulungen auf Autobahnen Schulungen bei Dunkelheit Gesamt
B 5 4 3 12
BE 3 1 1 5

Praxisausbildung (Motorrad):


Klasse Schulungen auf Bundes- & Landstraßen Schulungen auf Autobahnen Schulungen bei Dunkelheit Gesamt
A1 5 4 3 12
A2 5 4 3 12
A 5 4 3 12
Bei Erweiterung von A1 auf A2 (nach 2 Jahren Besitz von A1) und von A2 auf A (nach 2 Jahren Besitz von A2) ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Keine theoretische sowie praktische Ausbildung & keine theoretische Prüfung.

Praxisausbildung (C1 7,5t):


Klasse Schulungen auf Bundes- & Landstraßen Schulungen auf Autobahnen Schulungen bei Dunkelheit Gesamt
C1 3 1 1 5
C1 + C1E
(gemeinsam)
4 2 2 8

Praxisausbildung (LKW):


Klasse Schulungen auf Bundes- & Landstraßen Schulungen auf Autobahnen Schulungen bei Dunkelheit Gesamt
C 5 2 3 10
C + CE (gemeinsam) 8 3 3 14

Die Seminare


Inhalte & Aufbau von Theorie & Praxis.

ASF:


Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht. Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besteht aus:
4 theoretische Sitzungen
1 Testfahrt

Berufskraftfahrerweiterbildung:

nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV

Wer muss sich weiterbilden?
• Alle Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t.
• Alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze

Wie bildet man sich weiter?
• Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 Stunden Weiterbildung nachweisen
• Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder verteilt man die 35 h auf einen Monat, ein Jahr oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)
• 1 Modul umfasst 7h a 60 Minuten.

Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
• Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerscheinklasse z.B. "95.10.09.2014"
• "95" steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
• "10.09.2014" steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss

FES (Fahreignungsseminar)


Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Der Besuch des Seminars ist freiwillig und mehrfach möglich. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie  durch den Seminarbesuch 1 Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.
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